Re:Auslandsdienstreise

#66712
Roland
Teilnehmer

Liebe Roswitha!

Auslandssätze lt. RGV BRD:
Tagsatz: € 35,30
Nachtsatz: € 27,90

Für Selbstständige ist die ‚betrieblich veranlasste Reise‘ im § 4 Abs. 5 EStG definiert: Eine solche liegt vor, wenn

– sich der Steuerpflichtige aus betrieblichem bzw. beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt und
– eine Reisedauer von mehr als 3 Stunden bei Inlandsreisen und mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen vorliegt und
– kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird.

Liebe Grüße