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31. Januar 2008 um 21:38 Uhr
#68959
Teilnehmer
Hallo angie!
Es gibt diese Grenze noch:
Es handelt sich dabei um den Veranlagungsfreibetrag (€ 730,– jährlich).
Nur bin ich mir nicht sicher, ob diese Dienste von den Auftragnehmern tatsächlich eine selbständige Tätigkeit darstellen.
Ich vermute eher sehr stark eine „fallweise Beschäftigung“ (ASVG-pflichtig) mit all den Problemen, wie z.B. (mindestens Aviso-)Anmeldung vor jedem Arbeitsantritt.
Da wäre es geschickt, diese Sache mit einem Berater deines Vertrauens vorher durchzugehen!
LG