Startseite › Foren › Sonstiges › AUSBILDUNGSKOSTEN › Re:Ausbildungskosten – Rückersatz
27. September 2007 um 7:37 Uhr
#68610
Teilnehmer
Liebe Romana!
Wenn Du diese Ausbildungskosten ersetzt, ist dies voll pflichtig als Einmalbezug.
Der Dienstnehmer kann die Kosten als Werbungskosten absetzen.