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28. September 2007 um 9:07 Uhr
#68621
Teilnehmer
Hallo Martin !
Vielen Dank für Deine Fachauskunft.
Ich hatte zwar erhofft, dass es doch eine steuerschonendere Lösung geben könnte. So müssen wir € 9702.– brutto als einmalige SZ bezahlen, damit er seine € 4.573.– Ausbildungkosten erhält.
Ich hätte mir gedacht, wie es wäre, wenn ihm die Vorfirma den Abzug wieder nachbezahlt und unserer Firma eine Rechnung über die Ausbildungkosten ausstellen würde. Wäre das nicht Rechtens ?
Romana