Re:Ausbildungskosten KV Wirtschaftstreuhänder

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#67181
Martin
Teilnehmer

Hallo ss5243!

Der eine Satz im KV sagt alles:
„Die Kosten sind zwischen Dienstgeber u. Angestellten im vorhinein schriftlich festzulegen. Dabei ist auch die Übereinstimmung über den Veranstalter zu erzielen.“

VORHINEIN SCHRIFTLICH – auf diese 2 Wörter begründet sich auch ein Urteil zugunsten des Dienstnehmers, als es nicht im VORHINEIN und SCHRIFTLICH vereinbart wurde.

Grüsse
Martin