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4. Oktober 2007 um 15:01 Uhr
#68637
Teilnehmer
Hallo Martin + Romana!
Ich stimme völlig mit Martin überein, dass die Übernahme der Konventionalstrafe pflichtig sein muss (wie ich im Übrigen mit Martin fast immer einer Meinung bin). Überdies wäre das sittenwidrig (unlauterer Wettbewerb – geregelt im UWG).
Bei den Ausbildungskosten jedoch würde ich es schon so probieren, wie ich es geschildert habe.
Dazu ein Tipp an Romana: Stelle doch bitte eine schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG ans Finanzamt und – bitte – wenn du es machst, könntest du dann das Ergebnis ins Forum platzieren? – das wäre echt toll.
Danke und liebe Grüße