Re:Aufwandspauschale, KM-Geld

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#68591
Martin
Teilnehmer

Hallo!

Grundsätzlich sind Aufwandspauschalen, soferne keine Endabrechnung mit Nachweisen getätigt wird steuerpflichtig.

In Eurem Fall führt die DN ein Fahrtenbuch um die Steuerfreiheit zu dokumentieren.
Ein Anspruch auf zusätzliche Auszahlung ergibt sich aus Kollektivvertrag oder Dienstvertrag. Das ABGB ist sehr ungenau bei der „Ersetzung der Kosten“.
Interessant wäre noch der zeitliche Zeitraum für die Durchrechnung der KM-Pauschale. (Quartal, Kalenderjahr, Arbeitsjahr etc.)

Die nicht ersetzten Kosten, können als Werbungskosten geltend gemacht werden.