Re:Arbeitszimmer

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#67171
Roland
Teilnehmer

Hallo Ingrid!

Mit diesen (etwas knappen) Angaben kann ich leider kein gesichertes Statement abgeben.
Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung steuerlich nicht abzugsfähig sind.
AUSNAHME: Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Für reine Lohnsteuerzahler bedeutet das: Sie können nur in Ausnahmefällen ein Arbeitszimmer (als Werbungskosten) absetzen (z.B. als Teleworker oder Heimbuchhalter).

In diesem Zusammenhang empfehle ich ein echt tolles Buch aus dem Linde-Verlag: Steuersparbuch 2005/2006 von Edurard Müller. Auf den Seiten 62 bis 66 findest du die Informationen, die du suchst.

LG