Re:Arbeitsverhinderung – Urlaub

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#68124
Roland
Teilnehmer

Hallo Susanne!

Nachdem der Schaden eindeutig im Bereich des AG liegt (auch wenn er nichts dafür kann), hat der DN (Urlaub muss er ja nicht konsumieren, weil der eindeutig Vereinbarungssache ist – siehe § 4/(1) UrlG) einen Anspruch auf Entgeltzahlung gem. § 1155 ABGB, sofern er sich arbeitsbereit erklärt.

Siehe dazu Rauch, Arbeitsrecht für Arbeitgeber (Stand 1.1.2006) Seite 310.

Bezüglich Versicherung kann ich leider nichts sagen, würde aber „aus dem Bauch“ heraus meinen, dass die (s.o.) Kosten der Dienstfreistellung gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden sollten (ich würd’s auf jeden Fall probieren).

Liebe Grüße