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18. Januar 2008 um 8:11 Uhr
#68896
Andrea Gruber
Teilnehmer
Danke für Deine Hilfe!
Eine Frage hätte ich noch: Wie weit zurück kann man eine Arbeitnehmer-
veranlagung wieder aufrollen.
Für die letzten 5 Jahre habe ich beim Finanzamt schon eine Aufrollung
der Einkommenssteuerbescheide beantragt, da Sonderausgaben vergessen wurden, zu beantragen.
Nur kann ich noch weiter retour gehen? Es wurde nämlich vergessen, das Sonderausgabenerhöhungspauschale für 3 Kinder zu beantragen.
Danke Andrea