Re:Arbeiten am FT

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#66893
Roland
Teilnehmer

Hallo Ingrid!

Deine Abrechnung schaut grundsätzlich sehr gut aus, ob sie aber ganz richtig ist, kann ich von hier nicht beurteilen, weil mir dein KV nicht bekannt ist.

Die Information, dass die Feiertagsstunden als Überstunden abgerechnet werden müssen, ist falsch.

Richtig ist:
Während der sonst üblichen Normalarbeitszeit (lt. deiner Angabe 8 Stunden) = Feiertagsarbeitsentgelt – grundsätzlich ohne Zuschlag, außer der KV ordnet einen an – Anwendung des Normalteilers, außer der KV besagt Besseres für den AN!
Über der NAZ (also die 9. Stunde) = Feiertagsüberstunde (bestehend aus Grundlohn und Zuschlag, den wieder der KV bestimmt!) – Anwendung des Überstundenteilers!

LG und noch ein schönes Wochende 😀