Re:Anspruchsprinzip

#67900
Martin
Teilnehmer

Hallo tp!

Schau in die Dienstverträge, ob dort irgend etwas vereinbart wurde.
Wenn nicht, könntest Du bei der Krankenkasse nachfragen, ob die GKK einen Anspruch sieht.

Da bei einer GPLA vom Anspruchsprinzip ausgegangen wird, müsste Dir die GKK auch hierzu Antwort geben.
Am besten schriftlich! Denn sollten die DN jetzt nichts erhalten und der Prüfer meint später JA, hätte der Dienstgeber noch zusätzlich die DN-Anteile zur SV zu tragen.