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12. Mai 2006 um 17:33 Uhr
#66785
Teilnehmer
Liebe Claudia!
Die Höhe und der Anspruch auf Diäten ist in Deinem Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. Dienstvertrag geregelt.
Eine Besserstellung zum KV ist in einer Betriebsvereinbarung und im Dienstvertrag möglich.
Nun liegt es an Dir in obengenannten nach dem Diätenanspruch zu suchen.
Solltest Du keinen, oder einen geringeren Anspruch auf Diäten haben,
kannst Du den Betrag nach § 26 ESTG bei Deiner Arbeitnehmerveranlagung von der Steuer als Werbungskosten absetzen.
Schönes Wochenende
Martin
