Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › "Aushillfe?" › Re:Anmeldung unter Protest
16. Januar 2007 um 20:09 Uhr
#67879
Martin
Teilnehmer
Hallo Daniela!
Eine weitere Möglichkeit:
Anmeldung unter Protest bei der GKK , mit dem Antrag auf bescheidsmäßige Feststellung der Versicherungspflicht. (siehe Kapitel An- und Abmeldung zur Pflichtversicherung in „Personalverrechung in der Praxis“)
Dann soll die Krankenkasse die Einteilung vornehmen und Du, bzw. Dein Klient hat Rechtssicherheit.