Re:Anmeldung unter Protest

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#67879
Martin
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Eine weitere Möglichkeit:
Anmeldung unter Protest bei der GKK , mit dem Antrag auf bescheidsmäßige Feststellung der Versicherungspflicht. (siehe Kapitel An- und Abmeldung zur Pflichtversicherung in „Personalverrechung in der Praxis“)
Dann soll die Krankenkasse die Einteilung vornehmen und Du, bzw. Dein Klient hat Rechtssicherheit.