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7. September 2007 um 17:06 Uhr
#68565
Teilnehmer
Hallo Roland!
Da hat mich einmal die AK darüber belehrt. Daraufhin habe ich bei der WKÖ die Bestätigung erhalten. Mit Hinweis auf das o.a. Kommentar. Die Rechstmeinung hätte sich so entwickelt da oft DG-Kündigungen in einvernehmliche Lösungen umgewandelt werden und bei einer einvernehmlichen Löusung ebenfalls ein „Wille des Dienstgebers“ erkennbar ist.