Re:Altersteilzeit – L16 BGN

#67024
Martin
Teilnehmer

Servus Andreas!

Der fiktive DN Anteil von „Altersteilzeit Differenz“ für die gesamte SV Bemessung gehört nicht ins L 16. KZ 230.
Somit auch nicht bei der LSt Bemmessungsgrundlage abziehbar weil vom DG getragen.

Die Zahl 220 sind die Bezüge im Jahressechstel. 🙂

Schönes Wochenende

Martin