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23. Juni 2006 um 18:35 Uhr
#67024
Teilnehmer
Servus Andreas!
Der fiktive DN Anteil von „Altersteilzeit Differenz“ für die gesamte SV Bemessung gehört nicht ins L 16. KZ 230.
Somit auch nicht bei der LSt Bemmessungsgrundlage abziehbar weil vom DG getragen.
Die Zahl 220 sind die Bezüge im Jahressechstel. 🙂
Schönes Wochenende
Martin
