Re:AK-Umlage bei ATZ

#67163
Roland
Teilnehmer

Hallo pkh!

Meiner Meinung nach übernimmt der DG die kompletten SV-Beiträge (des DN) von der Differenz zwischen Bezug alt und Bezug bei Altersteilzeit. Daher erhöht sich die Bemessungsgrundlage für DB/DZ/Komm.St. um den vom DG übernommenen DN-Anteil. Bei der LSt wird die BMGL auch erhöht, nur wirkt sich es da nicht aus, weil es ja SV-Beiträge sind, daher gleichzeitig Werbungskosten. Die Sonstigen Beiträge und Umlagen bleiben ungefördert –> daher trägt im Endeffekt der DG diese Kosten.

Woher hast du die Info, dass der DN diese Kosten übernimmt?

LG