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26. Februar 2007 um 22:36 Uhr
#67987
Martin
Teilnehmer
Hallo Tomtom!
Wenn im Dienstvertrag die kündbarkeit der Zulage vereinbart wurde, sehe ich keinen Grund diese zu beenden, wenn der Anfallsgrund wegfällt.
Nur:
Ist diese (einseitige) Änderung der Arbeitszeit (siehe AZG § 19c) machbar? – Wenn nicht hat der Dienstgeber noch sein Kündigungsrecht.
OLG Wien 19.05.2004, 9 Ra 1/04i