Re:änderung Dienstplan

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#67987
Martin
Teilnehmer

Hallo Tomtom!

Wenn im Dienstvertrag die kündbarkeit der Zulage vereinbart wurde, sehe ich keinen Grund diese zu beenden, wenn der Anfallsgrund wegfällt.

Nur:
Ist diese (einseitige) Änderung der Arbeitszeit (siehe AZG § 19c) machbar? – Wenn nicht hat der Dienstgeber noch sein Kündigungsrecht.
OLG Wien 19.05.2004, 9 Ra 1/04i