18. Februar 2008 um 22:21 Uhr
#69033
Roland
Teilnehmer
Hallo Ulrike!
Du hast das völlig richtig verstanden.
Nur bin ich mir jetzt nicht sicher, was dein Input für die Anfrage von Margarete bzw. meine Antwort dazu bedeutet. ❓
Da ist doch der arbeitsrechtliche Anspruch höher als das max. steuerfrei abrechenbare Ergebnis, oder?
Bitte um nochmalige Rückmeldung, worin konkret deine Bedenken liegen.
Vielen Dank und liebe Grüße