18. Februar 2008 um 22:21 Uhr
#69033
Teilnehmer
Hallo Ulrike!
Du hast das völlig richtig verstanden.
Nur bin ich mir jetzt nicht sicher, was dein Input für die Anfrage von Margarete bzw. meine Antwort dazu bedeutet. ❓
Da ist doch der arbeitsrechtliche Anspruch höher als das max. steuerfrei abrechenbare Ergebnis, oder?
Bitte um nochmalige Rückmeldung, worin konkret deine Bedenken liegen.
Vielen Dank und liebe Grüße