14. Februar 2008 um 21:05 Uhr
#69016
Teilnehmer
Hallo Margarete!
Die Zwölftelregelung ist seit 1.1. anzuwenden!
Ich komme (steuerlich) allerdings auf ein anderes Ergebnis.
Ich nehme an, dass du das Taggeld auf Basis der 24-Stunden-Regelung abgerechnet hast, dann muss man das steuerlich auch machen.
Ich käme (steuerlich) auf folgende Lösung:
Gesamtdauer der DR 54 Stunden, davon Türkei 53 Stunden, daher 1 Stunde Inland.
Türkei: 2 volle Sätze für 48 Stunden + 5/12 von 31,– = 12,92 –> gesamt Türkei daher € 74,92
Inland: 1/12 von 26,40 = € 2,20
Daher insgesamt sv- und steuerfrei (eigentlich nicht steuerbar, wenn die DR innerhalb der Anfangsphase von 6 Monaten liegt) abrechenbar € 77,12.
Somit müssten lediglich € 0,12 pflichtig abgerechnet werden.
😆
LG