Re:ADR

#68467
Roland
Teilnehmer

Hallo Anna!

Also die Theaterkarten würde ich eher als Vorteil aus dem Dienstverhältnis sehen (Sachbezug!), denn das ist keine „Verpflegung“.

Sollten die Kosten im Wellnessbereich Essen + Trinken (also nur Verpflegung) betroffen haben, sollte mE keine Sachbezugspflicht bestehen.
Sind aber z.B. Massagekosten enthalten, würde ich es wieder als steuerpflichtigen Vorteil sehen.

Hoffe, dass ich mit meiner Einschätzung richtig liege und übermittle

schöne Grüße