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14. August 2007 um 6:32 Uhr
#68467
Teilnehmer
Hallo Anna!
Also die Theaterkarten würde ich eher als Vorteil aus dem Dienstverhältnis sehen (Sachbezug!), denn das ist keine „Verpflegung“.
Sollten die Kosten im Wellnessbereich Essen + Trinken (also nur Verpflegung) betroffen haben, sollte mE keine Sachbezugspflicht bestehen.
Sind aber z.B. Massagekosten enthalten, würde ich es wieder als steuerpflichtigen Vorteil sehen.
Hoffe, dass ich mit meiner Einschätzung richtig liege und übermittle
schöne Grüße