Startseite › Foren › Krankenstand › Krankenstand – geringfügige Beschäftigung › Re:Abmeldung GFB bei langem Krankenstand
26. Januar 2006 um 22:08 Uhr
#66501
Roland
Teilnehmer
Hallo Klaus!
Lt. Ortner PV in der Praxis S. 766:
Dauert die Erkrankung eines geringfügig beschäftigten nur teilversicherten DN längere Zeit und ist der Entgeltfortzahlungsanspruch bereits erschöpft, ist die Abmeldung mit dem letzten Entgelttag zu erstatten. Eine neuerliche Anmeldung hat nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit und Wiederaufnahme der Beschäftigung bzw. Wiederaufleben des Entgeltfortzahlungsanspruchs zu erfolgen.
Alles klar?
Liebe Grüße