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26. September 2006 um 22:09 Uhr
#67402
Martin
Teilnehmer
Hallo Daniela!
Da UB und WR wird mit einem zwölftel des theoretischen Auszahlungsbetrages genommen. Somit eine Frage der bisherigen (Gewohnheitsrecht, bzw. Kollektivvertrag) Berechnung.