Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Einmalprämie / Jahresprämie ohne Rechtsanspruch Abfertigung? › Re:Abfertigung + freiw. Prämien
Hallo Toni!
Als Antwort zitiere ich aus „Personalverrechung in der Praxis“ Kap. 33.3.1.5
„Wesentlich für den Entgeltbegriff ist die Regelmäßigkeit der Leistung . Ist dies bei einem Bezugsbestandteil der Fall, ist dieser in die Abfertigung einzubeziehen, auch wenn er ohne Präjudiz für die Zukunft gewährt worden ist.“
Nur wenn die freiwillige Prämie in manchen Jahren NICHT ausbezahlt wurde, kann nicht von Regelmäßigkeit gesprochen werden.
Unklar ist mir noch: „der Angestellte hat 2006 keinen Anspruch“.
Ist dies deshalb weil er vor Auszahlung (Dezember) ausscheidet, oder weil die Prämie ab 2006 nicht mehr ausbezahlt wird, da z.B. ein neues Entlohnungssystem in Kraft tritt?
Hier könnte man argumentieren, dass die Prämie nicht mehr zufließen wird, und vielleicht schon im letzten Gehalt inludiert ist – Somit keine Einrechnung der Prämie in die Abfertigung.
Schönes Wochenende!
Martin