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Guten Abend!
Ja, diese Möglichkeit besteht.
Folgende Voraussetzungen sind gegeben, wenn eine Abfertigung begünstigt ausbezahlt werden soll:
– das Arbeitsverhältnis muss formal beendet werden (Kündigung und gleichzeitges Angebot an den AN, unmittelbar im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Bedingungen abzuschließen
– Abrechnung und Auszahlung aller Beendigungsansprüche (insbesondere auch die Ersatzleistung Urlaubsentgelt)
– Abmeldung von der SV (die ist tatsächlich zu erstatten!)
– Reduzierung der Bezüge des neuen Arbeitsverhältnisses gegenüber dem bisherigen um mindestens 25%
– und keine Erhöhung der Bezüge innerhalb von 12 Monaten auf den ursprünglichen Bezug
Hoffentlich klappt’s dann so.
Schöne Grüße