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Hallo regi!
Ich zitiere aus „Personalverrechnung in der Praxis“ Kapitel 33, Bezugsansprüche bei DV Ende:
„Wird das Arbeitsverhältnis während einer Altersteilzti (mit Anspruch auf Lohnausgleich) beendet, ist der Berechnung einer Abfertigung die Arbeitszeit vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu Grunde zu legen.“ § 27 2 AlVG
D.h. Du nimmst den Lohn, welcher jetzt mit seiner alten Arbeitszeit angefallen wäre. Z.B. Stundenlohn x Stunden vor ATZ
Es ist der Durchschnittsverdienst zu nehmen. Und da gehört das Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu. (mit dem „vollen“ Wert)
Dies gilt nur dann, wenn für Deinen Dienstnehmer das AngG oder das Arbeiterabfertigungsgesetz gilt.
Bei Beamten, Vertragsbediensteten und ähnlichen Sonderfällen müsste gesondert recherchiert werden.