Re:Abfertigung alt und Karenz

#68874
Roland
Teilnehmer

Hallo angie!

Hier gibt es keine eindeutige Lösung, weil verschiedene Varianten möglich sind.

Befindet sich die Mutter nämlich in Elternteilzeit, ist bei DG-Kündigung die Abfertigung auf Basis der früheren NAZ zu berechnen.
Bei DN-Kündigung währen der ETZ besteht nach 5jähriger Dienstzeit ein halber Abfertigungsanspruch (max. 3 mon. Entgelte) mit folgender Berechnung:
Monatesentgelt = Durchschnitt der in letzten 5 Jahren geleisteten Arbeitszeit (OHNE Karenz, die Teilzeitbeschäftigung während der Karenz war oder ist ein eigenständiges Dienstverhältnis, max. bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich).

Wenn man sich allerdings nicht in ETZ befindet und die Teilzeit faktisch „freiwillig“ macht, wird für die Abfertigung tatsächlich nur das letzte (Teilzeit-) Gehalt als Basis herangezogen, mag es auch noch so ungerecht sein!

LG