Re:Abfertigung ALT

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arnor58
Teilnehmer

Hallo Herr Kraft,

vielen Dank für Ihre präzise Beantwortung.

Glauben Sie aus Ihrer Berufspraxis, würde die „gesetzliche“ Abfertigung im Ausmaß von 12 Monatsentgelten in Form einer „Mischberechnung“ durchgeführt werden, dass mir die Finanz da auf die Füße steigen würde.
Wie könnte so eine Mischberechnung aussehen, wenn die Mitarbeiterin von 1975 bis 09/1997 als Vollbeschäftigte bzw. von 10/1997 bis 10/2006 als Teilzeitbeschäftigte arbeitete? Könnte dieser Wert prozentuell ermittelt werden? z.B. betrug in diesem Fall der Anteil des gesamten Dienstverhältnisse an Vollbeschäftigung 70,93% bzw. für die Teilzeitbeschäftigung 29,07%

Bitte Sie nochmals um Hilfe, da Sie in meinem Fall die letzte Rettung sind.

Vielen Danke und Liebe Grüße!!

Arno