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10. Juli 2006 um 6:50 Uhr
#67142
Mitglied
Muss ich dann, sollte der Dienstnehmer nach weiteren 3 Jahren ausscheiden die bezahlte Abfertigung in Abzug bringen? – oder kann ich das Dienstverhältnis wirklich als separates Dienstverhältnis zählen?
Was ist wenn der Dienstnehmer bereits 25 Dienstjahre hat, also 12 Monatsentgelte Abfertigung erhält, erwirbt der Dienstnehmer neue Abfertigungsjahre?
