Antwort auf: Deckungsprüfung

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#74706
Martin
Teilnehmer

Servus!

Bei der Deckungsprüfung wird i.d.R. der Zeitraum eines Kalenderjahres genommen.
Am einfachsten wäre es, die nachzuzahlenden Stunden durch 12 auf die Monate aufzuteilen, oder im Dezember 1x. (prüfe SV-HBMG)
Wenn Du Überstundenpauschale mit Gleitzeit verbunden hast, stelle ich die § 68/2 Zuschläge in Frage.
Prüfe, ob Du die 68/2 Zuschläge 12 x frei berechnen darfst.

Wann sind in 12 Monaten jeweils 10 Überstundenzuschläge steuerfrei?
Das einzig definitive ist, wenn in 9 von 12 Monaten in jedem Monat mindestens 10 Überstunden, und pro Jahr mindestens in Summe 120 Überstunden geleistet werden. Dann können 10×12 = 120 Überstundenzuschläge steuerfrei pro Jahr ausbezahlt werden.

Wenn der Kollektivvertrag bei der Berechnung der Sonderzahlungen die bezahlten Überstunden der letzten 3 Monate einbezieht, müsstest Du prüfen, ob die Aufteilung auf 12 Monate nicht ein zusätzlichen Problem entstehen lässt.

alles (un)klar?
Martin