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3. Juli 2006 um 22:39 Uhr
#67104
Roland
Teilnehmer
Hallo!
Auch die OÖ. GKK bestätigt das Posting von Martin (von der Wiener GKK), dass im Falle einer 3. Sonderzahlung das Wochengeld pauschal um 21% erhöht wird.
Die Rechtsansicht in der LV-Aktuell aus 7-8/2003 ist daher im Endeffekt unrichtig (und mein erstes Posting auch – habe mich nämlich immer an diesen Bericht gehalten).
Dieses „Kürzungsverbot“ betrifft also nur ‚Einmalprämien‘.
LG