Re:3. Sonderzahlung während Mutterschutz

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#67087
Roland
Teilnehmer

Habe zwar eine Zeit lang gebraucht, aber schließlich doch den Artikel gefunden, und zwar in der LV-Aktuell, Ausgabe 7-8/2003. Dort hat der Autor als Praxisanmerkung (zu OGH 9 ObA 193/02a) angeführt:

– Mit diesem OGH-Entscheid ist zwar die Bestimmung des § 14 Abs. 4 MSchG nicht generell unwirksam geworden.
– Auf die „normalen“ Sonderzahlungen wie UZ und WR kann sie jedoch weiterhin ohne Problembe angewendet werden. Diese SZ können für Zeiten der Wochenhilfe daher in der Regel problemlos gekürzt werden, da sie ja vom KV-Träger über das Wochengeld übernommen werden.
– Zusätzliche SZ wie Bilanzgeld, Prämien etc., die auch andere AN, welche sich nicht im Mutterschutz befinden, erhalten und die nicht von der GKK übernommen werden, dürfen allerdings nicht (mehr) über die Bestimmung des § 14 Abs. 4 MSchG aliquotiert werden, da es ansonsten zu einer Diskriminierung weiblicher AN kommt.
– Völlig unproblematisch ist die Sonderzahlungskürzung derzeit noch anläßlich von Karenzzeiten.

Jetzt ist wohl endgültig alles unklar, habe daher auch eine Anfrage an die OÖ. GKK gestellt, wie sie das sehen. Ergebnis werde ich an dieser Stelle bekannt geben.

Grüße