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29. August 2018 um 7:48 Uhr
#74412
Weidi
Mitglied
Hallo Martin,
danke für die Antworten – aber fällt nicht auch die Schnittberechnung am Feiertag weg wenn ich genau nach Plan zahle – sprich wenn ein DN am Feiertag Dienst hat erhält er auch im Falle eines Krankenstandes seine Zulagen.
LG