Antwort auf: Berechnung Ausfallsentgelt / Schnittberechnung

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Martin
Teilnehmer

Ja, Schnitt vom Schnitt ist zu berechnen.

Z.B. Jeden Tag eine Überstunde. – Schnitt für 1 Tag = eine Überstunde

Dann ein Monat durchgehend Urlaub = Schnitt für 1 Tage eine Überstunden.

Danach ein Monat Krank: Hier darf der Dienstnehmer durch vorherige Nichtleistungszeiten nicht schlechter gestellt werden.

 

Die echten Streber berechnen den Schnitt mit einer Formel: Anzahl der durchschnittlichen Überstunden mal aktuellen Satz.

So wird auf KV- und Gehaltserhöhungen berücksichtigt.

Schnitt frei (§68/1+2) und Schnitt pflichtig nicht vergessen.

Provisionen laut General-KV mit 12 Monatsschnitt.

LG und viel Spass beim Programmieren

Martin