Antwort auf: Schwerarbeit

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andrea78
Teilnehmer

Hallo!

Nein. Ich hab‘ das in einer Lohn-Fachzeitschrift so gelesen.(diese hab‘ ich grad zuhause, könnte dir erst am Montag sagen, welche Zeitung das war…) Das Überwiegen ist im Fall der Altersgrenze nicht anzusetzen. Das Überwiegen der Schwerarbeit in einem Monat zählt nur eben, ob ein Monat dann als Schwerarbeitmonat gilt oder nicht…

Liebe Grüße
Andrea