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29. Februar 2008 um 8:44 Uhr
#69051
andrea78
Teilnehmer
Hallo!
Nein. Ich hab‘ das in einer Lohn-Fachzeitschrift so gelesen.(diese hab‘ ich grad zuhause, könnte dir erst am Montag sagen, welche Zeitung das war…) Das Überwiegen ist im Fall der Altersgrenze nicht anzusetzen. Das Überwiegen der Schwerarbeit in einem Monat zählt nur eben, ob ein Monat dann als Schwerarbeitmonat gilt oder nicht…
Liebe Grüße
Andrea