Antwort auf: Schwerarbeit

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andrea78
Teilnehmer

Guten Morgen!

Ja, wenn der Geburtstag nicht auf einen 1. des Monats fällt, dann hat die Meldung ab 1. des Folgemonats zu erfolgen. Folglich bei Geburtstag am 15.06.2007. Meldung der Schwerarbeit ab 01.07.2007…

Liebe Grüße,
Andrea