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29. Februar 2008 um 6:13 Uhr
#69048
Teilnehmer
Hallo Birgit!
Alles klar.
Also 2 Jahre Vollkarenz, danach 6 Monate „unbezahlter Urlaub“.
Nach 2,5 Jahren dann Elternteilzeit, 3 Monate vorher zu beantragen.
Das funktioniert.
LG