Antwort auf: Freiwillige Karenz im Sinne eines Unbez.Urlaubes

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#69046
Roland
Teilnehmer

Hallo Birgit!

Auch wenn mir jetzt die Fallkonstellation nicht genau bekannt ist bzw. ich sie nicht ganz verstanden habe:
Elternteilzeit ist auch nach einem unbez. Urlaub möglich (Bekanntgabe: Mind. 3 Monate vor Antritt).
Und auch die Bekanntgabe der ETZ vor dem 2. Lebensjahr des Kindes ist möglich.
Das alles aber nur allgemein gesagt, da man sich wie gesagt den Fall selbst genau anschauen muss.

LG