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25. Februar 2008 um 14:48 Uhr
#69039
Mitglied
Vielleicht habe ich meine Frage falsch formuliert.
Dieser Geschäftsführer ist keine Dienstnehmer!
Er unterliegt sowieso keinen KV da kein DN. Er hat lediglich Geschäftsführerbezüge die DB/DZ/KOMMST pflichtig gerechnet werden müssen.
Meine Frage ist ob seine ausbezahlten Tagesgelder DB/DZ/KOMMST auch pflichtig zu rechnen sind. So viel ich weiß hat es dazu schon Kommentare zu bezahlte Reisekosten an wensentlich beteiligten Geschäftsführer gegeben aber ich finde diese leider nicht.