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22. Februar 2008 um 12:41 Uhr
#69035
Teilnehmer
sind das vielleicht zwei verschiedene zuschläge?
ich hätte den feiertagszuschlag § 68/1 frei hergegeben .
beim nachtarbeitszuschlag wäre wichtig zu wissen, auch wenn er nur für eine stunde bezahlt wird ob die tatsächliche arbeitszeit mindest 3 stunden durchgehend gedauert hat zwischen 19 und 7 uhr.
wenn ja, hätte ich das auch § 68/1 frei gegeben.
lgr
baumi
ps: falls ich falsch liege, bitte korrigieren