Antwort auf: Nacht – Feiertagszuschlag – lohnsteuerfrei ?

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#69035
baumi
Teilnehmer

sind das vielleicht zwei verschiedene zuschläge?

ich hätte den feiertagszuschlag § 68/1 frei hergegeben .

beim nachtarbeitszuschlag wäre wichtig zu wissen, auch wenn er nur für eine stunde bezahlt wird ob die tatsächliche arbeitszeit mindest 3 stunden durchgehend gedauert hat zwischen 19 und 7 uhr.
wenn ja, hätte ich das auch § 68/1 frei gegeben.

lgr
baumi

ps: falls ich falsch liege, bitte korrigieren