Startseite › Foren › Dienstreise › Auslandsdienstreise arbeits- und steuerrechtlich › Antwort auf: Auslandsdienstreise arbeits- und steuerrechtlich
Ist da nicht zu unterscheiden zwischen arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Anspruch.
Der arbeitsrechtliche Anspruch kann ja geringer sein als die steuerrechtliche Möglichkeit. Man muß dann überprüfen ob der arbeitsrechtliche Anspruch auch steuerrechtlich gedeckt ist.
Besteht z.B. arbeitsrechtlich ein geringerer Diätenanspruch und zahlt man steuerrechtlich die höchst möglichen Diäten, handelt es sich um eine freiwillige Überzahlung die aber begrenzt steuerfrei abgerechnet werden können. Aber es ist keine „Mußzahlung“ (da arbeitsrechtlich ein geringerer Anspruch besteht)
Ich habe das so verstanden, aber sollte meine Ansicht falsch sein dann bitte um Richtigstellung.
L.G.
