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18. Februar 2008 um 8:56 Uhr
#69026
sonja
Mitglied
Lieber Wolfi,
Danke für deine Antwort.
Wir unterliegen leider keinen KV.
Wir haben eine BV über Gleitzeit – leider sind in dieser Teilzeitbeschäftigte
extra ausgenommen worden (stammt aus dem Jahr 1995).
Wir haben mit dem Betriebsrat bei der GPA nachgefragt- diese haben uns – genauso wie unserer Steuerberater – über den Durchrechnungszeitraum eine BV zu machen geraten.
(GPA hat uns auch einen Vordruck gegeben)
Immer noch unklar ist für uns ob wir nun auch eine Gleitzeitvereinbarung für TZ brauchen.
Liebe Grüße
Sonja