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Hallo Sonja!
Zuerst einmal muss erwähnt werden, dass eine Betriebsvereinbarung für Teilzeitbeschäftigte nicht ausreicht, um einen Durchrechnungszeitraum von 1 Jahr (anstatt der im Gesetz vorgesehenen 3 Monate) zu erreichen. Dies kann nur der Kollektivvertrag bestimmen.
Daher – bitte unbedingt in deinem KV nachschauen, ob hier andere Möglichkeiten bestehen bzw. ob er von Haus aus für Teilzeitbeschäftigte bzw. für den Ausgleich von Mehrstunden einen anderen Durchrechnungszeitraum hat, oder ob er überhaupt einen Verzicht auf den 25 %-igen Mehrarbeitszuschlag vorsieht.
Eine Betriebsvereinbarung ist nur für eine Gleitzeitvereinbarung möglich.
Wir haben’s bei uns so gelöst, dass wir generell Gleitzeit (mit Vereinbarung) eingeführt haben und damit wurde der Durchrechnungszeitraum ausgeweitet.
Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort ein bißchen helfen.
Liebe Grüße
Wolfi