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17. Februar 2008 um 16:12 Uhr
#69021
Teilnehmer
Servus!
Wenn im KV nichts steht, würde ich ihm den Hilfsarbeiterlohn geben.
Ob die (nicht abgeschlossenen) Lehrjahre ihm für Vordienstzeiten angerechnet werden müssen – steht (vielleicht) im KV.
lg
Martin