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11. Februar 2008 um 16:34 Uhr
#68996
Mitglied
Hallo Karin,
net schlecht – € 70 im Privaten pro Nacht sind nicht übel 😉
Spaß beiseite: sofern ein belegmäßiger Nachweis vorhanden ist, sehe ich kein Problem. Ob die Verwandte eine Steuererklärung legt oder nicht – das Problem ist jenes der Verwandten – und nicht Deines oder das der Mitarbeiterin. Im Prinzip also zu behandeln, wie wenn sie in einer Privatpension nächtigt.
Wichtig also: Belegmäßiger Nachweis und achten auf eine evtl. Steuerhängigkeit bzgl. neuer Mittelpunkt der Tätigkeit.
LG
Stefan
