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8. Februar 2008 um 9:02 Uhr
#68990
stevenson
Mitglied
Liebe Sabine,
erstens könnte es schwierig werden und zu Problemen bei einer GPLA-Prüfung führen, wenn für vergangene Jahre nicht steuerbare Km-Gelder ausbezahlt wurden und diese nicht im L16 aufscheinen – sofern das passiert ist.
Zu Deiner zweiten Frage: am besten ist es handschriftliche Unterlagen einzufordern, um den Vorwurf der Manipulierbarkeit gleich vorweg auszuschalten.
Ein Formular, also ein vorgeschnitztes in Softcopy kenne ich nicht. Aber mach einfach eine Tabelle, wie sie in einem normalen Fahrtenbuch vorkommt bzw. fordere ein fahrtenbuch ein, wenn es sich um größere Beträge handelt.
LG
Stefan