Antwort auf: Neues Dienstverhältnis – während Kündigungsfrist

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Roland
Teilnehmer

Hallo dobibeda, hallo Stefan!

Stefan, etwas in ein Forum einbringen kann nie „reinpfuschen“ bedeuten. Ich bin sehr froh darüber, wenn sich möglichst viele Experten (wie z.B. du) an diesem Forum beteiligen.
Deine Ergänzung kann nämlich auch sehr wichtig sein.

Jetzt aber zur Nebenbeschäftigung:
Eine Entlassung kann nur nach § 82 e) Gewerbeordnung beurteilt werden („ohne Einwilligung des Gewerbeinhabers ein der Verwendung biem Gewerbe abträgliches Nebengeschäft zu betreiben“).

Hier gibt es 2 mögliche Gründe, die berechtigt zu einer Entlassung führen könnten:
1) Der DN betreibt selbst ein Nebengeschäft im Gewerbe des DG (macht ihm also direkt Konkurrenz).
2) Wenn der DN durch eine Nebenbeschäftigung dem DG nicht mehr seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt, sofern er nicht vom Dienst freigestellt ist.

Nachdem Punkt 1 nicht zutrifft und der DN auf Urlaub ist (dem DG daher seine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen muss) sehe ich keine Chance, den DN gerechtfertigt zu entlassen.
Ich will aber betonen, dass ich nicht die Einzelheiten des Falls kenne und dass es sich um meine persönliche Einschätzung handelt.

Ein interessantes Urteil hat es in jüngster Zeit bezüglich dieses Themas gegeben: OGH 9ObA64/07p vom 25.6.2007.
Wenn du dir das Urteil anschaust, wirst du gleich mehrfach fündig.

LG