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31. Januar 2008 um 8:45 Uhr
#68955
Mitglied
Guten Morgen Tatjana,
also: beim DBA Ö-USA wird nach Steuerjahr gerechnet, sprich Jänner bis Dezember.
Das heißt in deinem Fall: für das erste Jahr 2007 wird die Tätigekiet zur Gänze in Österreich besteuert, für das Folgejahr , da länger als 183 Tage im Ausland befindlich, hat die USA das Besteuerunsgrecht.
Wie es in den USA gehandhabt wird, wird wohl abhängig sein, welche Art von Einkünften er hat und wie dort die Steuererhebung aussieht, solltest du wohl mit einem Spezialisten vor Ort abklären.
LG
Stefan