Antwort auf: personalverrechnung – meldungen

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andrea78
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Das sind aber viele Fragen auf einmal 😀

– monatlich an GKK den Beitragsnachweis – jährlich den kombinierten Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis bzw. wenn unterjährig ein Austritt erfolgt – am Letzten des drauffolgendes Monats übermitteln.

– Es ist für jede Sonderzahlung eine Sonderzahlungsmeldung zu machen wenn man einen Vorschreibebetrieb abrechnet. Hat man jedoch einen Selbstabrechner erfolgt die Sonderzahlungsmeldung nicht extra sondern ist eh auf dem Beitragsnachweis für die GKK ersichtlich.

– Beitragsnachweis erfolgt in Summe – der L16/BGLN wird pro DN übermittelt

– der L16 wird mittels ELDA übertragen und wird an das FA weitergeleitet

Ich hoffe ich konnte helfen,
lg Andrea