Antwort auf: KV Gastgewerbe ÜStdpauschale

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#68972
Martin
Teilnehmer

Ich glaube es handelt sich, analog wie bei einem Filialleiter um KEINEN leitenden Angestellten.
Bei den Überstunden ist der Umstand „Saisonbetrieb“ nicht extra im Arbeitszeitgesetz angeführt.